Was kann ich verdienen? Wo soll ich veröffentlichen? Was muss ich beachten? Eine aufregende Zeit bricht für die schreibende Zunft an: In einer beispiellosen Welle der Demokratisierung kann jeder Buchautor sein Werk ohne Vorkasse weltweit zum Verkauf anbieten. In den letzten Wochen sind bei mir viele Fragen zum Thema „eBook selbst veröffentlichen“ angekommen.
1) Muss ich ein eBook als Verlag veröffentlichen?
Grundsätzlich nein. Sie können als unabhängiger Autor Ihr Buch jederzeit selbst anbieten und verkaufen. Selbstverständlich müssen Sie alle Einnahmen Ihrem Finanzamt melden – fragen Sie dazu Ihren Steuerberater!
Wollen Sie mehrere Bücher auch im Buchhandel als gedruckte Ausgabe anbieten, brauchen Sie auf jeden Fall ISBN-Nummern, für die ein Normalbürger jeweils 80,- € zu bezahlen hat. Ein Verlag bekommt ISBN-Nummern wesentlich günstiger.
Vielleicht wirkt es in den Augen Ihrer Leser auch professioneller, wenn Ihr eBook von einem Verlag veröffentlicht wurde? Melden Sie einfach in Ihrer Heimatgemeinde ein Gewerbe als Verlag an; das ist günstig und geht in der Regel schnell. Achtung: Eine Existenz als Verlagsinhaber kann Ihre steuerliche Einstufung beeinflussen – falls Sie etwa als Freiberufler (Schriftsteller) unterwegs sind. Auch hier sollten Sie Ihren Steuerberater frühzeitig einbeziehen!
2) Bekomme ich als Kindle Direct Autor eine Steuerbefreiung in USA?
Nein, eine „Steuerbefreiung“ bekommen grundsätzlich nur Nationalhelden, und das auch nur im Film. Da aber in Deutschland ansässige Autoren in der Mehrzahl der Fälle nicht über einen Wohnsitz oder eine Firma in USA und damit auch nicht über eine US – Steuernummer verfügen, führt der Online Händler, der Ihr Buch in USA verkauft, in diesem Fall eine 30-prozentige Basis-Besteuerung an das US Finanzamt ab.
3) Kann ich auch unter einem anderen Namen, also mit Pseudonym veröffentlichen? Brauche ich ein Impressum?
Ja, Sie können unter einem Künstlernamen veröffentlichen. Der Name, den Sie im Amazon KDP Portal für Ihr Buch im Feld „Autor“ eintragen, muss nicht Ihr echter Name sein. (Natürlich sollten Sie bei Ihren Account Daten, beispielsweise der Bankverbindung, mit echten Informationen aufwarten, sonst kommen Sie nicht zu Ihrem Geld!)
Problematisch wird es, wenn Sie sich bei Ihrem Pseudonym mit fremden Federn schmücken und einen bereits bestehenden Autorennamen verwenden. Lesen Sie dazu auch die Amazon – Geschäftsbedingungen. Sie sollten auch Ähnlichkeiten mit bestehenden Autoren vermeiden. „Steffen King“ oder „John Grischham“ werden Ihnen mit Sicherheit teuer zu stehen kommen.
Ja, Sie brauchen ein Impressum. Jedes Werk, das öffentlich erscheint,muss ein Impressum enthalten. Hier nur ein Pseudonym anzugeben reicht nicht aus. Wenn Sie Ihr Pseudonym wasserdicht halten wollen, sollten Sie einen Verlag zwischenschalten, der dann als Herausgeber im Impressum des Buches eingetragen ist. Amazon selbst gibt zum Thema „Impressum“ widersprüchliche Antworten. Tatsache ist, dass in Deutschland in jedem öffentlich angebotenen Werk ein Impressum enthalten sein muss, das es erlaubt, den Urheber persönlich zu erreichen.
4) Kann ich mein Buch bei Amazon verschenken?
Grundsätzlich nein, denn Amazon ist ein Händler, und Händler verschenken keine Ware. Ähnlich würde der Buchhändler um die Ecke reagieren.
Amazon bietet allerdings in seinem neuen „Select“ Modell die Option, für einen kurzen Zeitraum (aktuell sind das fünf Tage) Ihr Buch auf null zu rabattieren. Bewerben müssen Sie dieses Sonderangebot allerdings selbst. Da Amazon ein Händler ist, verbindet es damit Auflagen: Ihr eBook darf nur bei Amazon gelistet sein und darf von Amazon in seinem US-Verleihprogramm angeboten werden.
Bücher dürfen verschenkt werden - falls damit keine Fallstricke und “Koppelungen” zu sonstigen Käufen verbunden sind und jeder Kunde die gleichen Chancen hat. Laut einem Artikel in “Buchmarkt” zur deutschen Buchpreisbindung (die auch für eBooks gilt!) ist “das Verschenken von preisgebundenen Büchern (…) grundsätzlich erlaubt.” (Siehe 5. Absatz)
Sollten Sie Ihr eBook tatsächlich aus Marketinggründen dauerhaft verschenken wollen, dann müssen Sie es über eine eigene Webseite gratis anbieten (und dürfen es dabei nicht parallel bei einem Online Händler zum Verkauf anbieten!). Die Menge verschenkter eBooks hängt dabei natürlich von der Besucherfrequenz auf Ihrer Seite ab …
5) Wie hoch muss der Seitenumfang eines eBooks sein?
Tja. Inhalt und Verkaufspreis eines eBooks sollten dahingehend korrespondieren, dass es zu keinen negativen Bewertungen enttäuschter Käufer kommt. Es macht natürlich einen gewissen Unterschied, ob man „Die zehn wichtigsten Tipps zur privaten Krankenversicherung“ oder „Das größte Fantasy Epos aller Zeiten“ auf fünfzig Normseiten anbietet.
Da Kindle eBooks keine Seiten zählen (der Leser kann schließlich die Schriftgröße verändern), bietet es sich an, die Normseiten (laut VG Wort 1.500 Anschläge inkl. Leerzeichen, entspricht in etwa 30 Zeilen zu je 60 Anschlägen laut Schriftstellerverband) oder die Anzahl der Worte anzugeben, um dem Leser eine ungefähre Einschätzung des Umfanges zu ermöglichen. In Österreich sind es übrigens nur 1.000 Zeichen pro Seite – tu felix austria!
6) Was kann ich mit einem eBook verdienen? Was bleibt übrig?
Sie können mit einem eBook maximal 70 % des Nettoverkaufspreises verdienen, wenn Sie es selbst bei Amazon KDP im Preisbereich von brutto 2,99 € bis 9,99 € verlegen. Schalten Sie einen Vermittler wie epubli oder smashwords dazwischen, geben Sie meist 10 % an den Vermittler ab.
Stellen Sie also Ihr eBook selbst bei Amazon KDP um 9,99 € ein, dann gehen zunächst 15 % Mehrwertsteuer (Amazon verkauft aus Luxemburg) weg, es verbleiben 8,49 €. Amazon zieht von diesem Betrag ein paar Cent für die Übertragung (abhängig vom Kilobyte „Gewicht“ Ihrer Datei, aktuell 12 Cent pro MB) ab; es verbleiben beispielsweise 8,20 €. Von diesem Nettobetrag hält der Händler Amazon 30%, Ihnen würden in diesem Beispiel 5,74 € pro verkauftem Buch zukommen.
Ab 1.1.2012 beträgt die Mehrwertsteuer für eBooks in Luxemburg nur noch drei Prozent, was Ihren Anteil im obigen Beispiel um über einen Euro auf 6,70 € anhebt.
7) eBook selbst verlegen: was sind dabei die rechtlichen Fragen allgemein?
Ein weites Feld! Grundsätzlich sollten Sie nur das veröffentlichen, an dem Sie auch tatsächlich alle Rechte besitzen. Wenn Sie Ihr Buch beispielsweise bei Amazon KDP oder Smashwords veröffentlichen, erklären Sie rechtswirksam, sämtliche Urheberrechte an diesem Werk zu besitzen.
Kopieren Sie keine Texte, verwenden Sie kein Bildmaterial ohne schriftliche Erlaubnis des Urhebers, verzichten Sie auf extremistische und jugendgefährdende Inhalte, seien Sie vorsichtig bei der Verwendung von Zitaten, Songtexten und Markennamen und verletzen Sie keinen Mitbürger in seiner persönlichen Ehre. Falls Sie sich beim Durchlesen dieser (unvollständigen) Liste unsicher geworden sind: Beraten Sie sich frühzeitig mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
8) Kann ich eBooks in Smashwords und Amazon gleichzeitig veröffentlichen?
Ja, für Autoren mit deutschem Wohnsitz geht es zur Zeit (Dezember 2011) auch gar nicht anders, wenn man bei den großen Händlern Amazon und Apple „iBooks“ gelistet sein will. Smashwords ist ein Dienstleister, der Ihr Buch bei Apple, Barnes & Noble und einer Reihe weiterer Händler listet. Dafür bekommen Sie von Smashwords auch die nötige ISBN Nummer. Smashwords behält sich, da die Verkäufe über USA laufen, die oben schon beschriebene 30 % Grundsteuer von Ihren Erlösen ein. In Deutschland bietet beispielsweise epubli einen Vertrieb Ihres Buches über alle großen Händler an. Lesen Sie bei allen Zwischenhändlern die Vertragsbedingungen genau durch!
Sie sollten darauf achten, dass Ihr eBook in allen Shops gleich viel kostet. Da die Berechnungen des Verkaufspreises teilweise intransparent verlaufen, ist das heute (Dezember 2011) im Selbstverlag über verschiedene Anbieter nicht immer hundertprozentig zu bewerkstelligen.
Eine Ausnahme bildet das Amazon “Select” Programm, mit dem Amazon eine spezielle Kundenbindung betreibt. Dann dürfen Sie nur bei Amazon veröffentlichen, bekommen aber die Erlaubnis, Ihr Buch an 5 von 90 Tagen gratis anzubieten und nehmen an einem “500.000 $” Programm teil … dieses Geld wird an die Autoren ausgeschüttet, deren Bücher am häufigsten in USA von Amazon ausgeliehen wurden.
9) Brauche ich für die Veröffentlichung eines eBooks eine ISBN-Nummer?
Nicht unbedingt. Der größte eBook-Händler Amazon verwendet ein eigenes Nummernsystem („ASIN“). Diese Nummer bekommen Sie als „Self-Publisher“ auf Amazon KDP automatisch und kostenlos.
Wollen Sie auf Apples iBook Store veröffentlichen, brauchen Sie eine ISBN Nummer. Die bekommen Sie von einem Dienstleister wie Smashwords kostenlos, müssen dafür aber 10 % Ihrer Tantiemen abgeben.
Wollen Sie Ihr Buch auch in gedruckter Form anbieten, brauchen Sie eine ISBN für die Print-Edition Ihres Buches, damit der Buchhandel Sie findet. Eine ISBN können Sie sich jederzeit zu 80,- € bei der ISBN-Agentur für Deutschland kaufen.
10) Wie sind die Marktanteile der eBook Händler? Wo verkaufe ich am meisten?
Offizielle Zahlen gibt es nicht. Laut einem Artikel des britischen Guardian vom 18. Dezember 2011 liegt Amazon in USA bei 80 % bis 60 % Anteil, Barnes & Noble laut Eigenaussage bei 27 %, danach kommt Apple mit dem iBook Store und Schlusslicht bildet der kanadische Kobo mit geschätzten 5 Prozent. In England liegt Amazon bei etwa 70 %, Apple steht bei 15 % bis 20 %. Ich schätze vorsichtig, dass es in Deutschland ähnlich aussieht.
Ich würde sagen: Amazon ist Pflicht, da die Verbreitung am größten ist. Die Apple – iPad Kunden sind als Zielgruppe wahrscheinlich etwas exklusiver; da kommt es sicherlich auf Titel und Inhalt an, wie Ihr Buch verkauft. Die deutschen Händler wie etwa Libri führen vor allem bestsellergestählte Verlagsprodukte; hier sollten Sie einfach in den Bestenlisten recherchieren und sich selbst fragen, ob Sie eine Chance haben, dort eine nennenswerte Position erreichen zu können.
Hilfreiche Links: Amazon KDP, Smashwords, epubli-eBook
Dieses eBook – Indie – FAQ habe ich auf Grund der Anfragen zusammengestellt, die in den letzten Wochen per Mail, per Telefon und als Suchbegriffe in den Serverstatistiken von xtme.de zum Thema eBook ankamen. Falls Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, mir eine Mail zu schicken. Ich werde Ihre Anfragen weiter sammeln und mein Bestes tun, sie in dieser Form zu beantworten.








Informativ, gut geschrieben, hoch interessant!
Hier noch ein hilfreicher Link: Bei http://www.bod.de kann man ebenfalls E-Books veröffentlichen, zusätzlich zum Print-Buch. BoD konvertiert in alle gängigen E-Book-Formate und übernimmt die Listung in den relevanten E-Book-Shops (Apple iBookstore, Amazon Kindle Shop, Libri.de, Thalia.de, Buecher.de, Spiegel.de, Mediamarkt.de, Mayersche.de, Pubbles.de …)
Auf Bookrix.de kann jeder kostenlos eigene ebooks erstellen, online veröffentlichen und Leser in der Buch-Community finden. Wer will kann seine ebooks auch professionell vertreiben und zum Verkauf anbieten. BookRix bringt das eBook dann auch bei Amazon und Apllle iBookstore raus.
Mehr Infos hierzu: http://www.bookrix.de/buch-veroeffentlichen-ebook-verkaufen.html
Ich moechte mein Buch, das auf Deutsch geschrieben ist und schon im Jahre 2005 einmal veroeffentlicht wurde und zwar bei MEIN BUCH, Elbdock, Hermann-Blohmstr. 3, 20457 Hamburg. Der Verlag ging dann allerdings pleite.
Die Daten meines Buches:
Wolfgang Steimle
Liebe und Erinnerung sterben nicht
ISBN 3 – 86516 – 312 – 2
Copyright 2005.
Hallo Wolfgang Steimle, habe mir das Buch bei google.books angesehen – das eignet sich sicher für eine Veröffentlichung, ich denke, gerade Autobiographien aus dem letzten Jahrhundert, speziell 2. Weltkrieg (und hier mit dem interessanten Blickwinkel aus Italien) sind immer gefragt. Sie sollten möglichst beim Bildmaterial sparen, da etwa Amazon für den Download eines Buches Gebühren verlangt und das das Einkommen des Autors auf diese Weise schmälert. Aber ansonsten: veröffentlichen Sie es! Jeder Tag, den es online zum Kauf steht, kann es gekauft werden und auf diese Weise Ihrer Arbeit Lohn bringen!
Vorsichtig! Du hast sicherlich alle Nutzungsrechte an den Verlag überschrieben. Jetzt gehört alle Nutzungsrechte den Nachfolger bzw. Gericht.
Wahrscheinlich kannst du die Nutzungsrechte zurückkaufen. Einfach selbst das Buch zu veröffentlichen bringt nur ärger.
Viel Glück!
Alles sehr interessant
Bei BOD.de muss ja das Impressum von BOD.de drinstehen, da die ja die Bücher vertreiben. Müsste es da bei Amazon.de nicht genauso sein? Schließlich sind die Bücher nur über Amazon erhältlich (E-Books) und laut Aussage von Amazon (schriftlich, per Mail), sollte das auch reichen…
Wie genau sollte so ein Impressum denn aussehen? Das, bei den E-Books…
Reichen da Pseudonym + Emailadresse, unter der man zu erreichen ist + Impressum von Amazon, oder muss dort der richtige Name stehen + Adresse und E-mail? Dann nützt einem das Pseudonym doch auch nicht mehr :(?
Rechtliche Auskünfte kann ich nicht geben. Ich weiß, dass Amazon kein Impressum vorschreibt, auch in den umfangreichen Erklärungen zur Formatierung eines Kindle eBooks kommt der Begriff “Impressum” nicht vor. Amazon selbst nennt Indie eBooks “Kindle Edition” und “Vertrieb durch Amazon Media EU S.à r.l.”. Also ist es irgendwie ein Verlag und doch keiner? Es reicht also aus meiner Sicht nicht, nur den Autoren anzugeben und dann auf Amazon zu vertrauen.
Dass BOD die Angabe der eigenen Adresse verlangt (aber meines Wissens keine Verantwortung für den Inhalt übernimmt) lässt in mir die Vermutung aufkeimen, dass es sich hier eher um Werbung als um Impressumspflicht handelt.
In Deutschland muss das Impressum “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein (Telemediengesetz). Das muss jeder erfüllen, der online etwas gegen Geld anbietet. Ich zitiere einen fettgedruckten Satz aus der Veröffentlichung “Impressumspflicht für Telemedien” des Bundesministeriums für Justiz der BR Deutschland: “Das Risiko einer Abmahnung lässt sich nicht vollständig vermeiden. Auch die nachfolgenden Erläuterungen können keinen absoluten Schutz davor bieten, wegen fehlerhafter Angaben rechtmäßig abgemahnt zu werden, denn letztlich beurteilen die Gerichte, ob im Einzelfall eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht.”
Es ist also wie immer: “Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand”. Es kann sein, dass eine Mailadresse reicht; und es kann sein, dass ein Gericht zur Auffassung gelangt, dass ein Komplettimpressum wie bei einer Website nötig ist.
Wer mit Pseudonym verlegen und gleichzeitig unerkannt und möglichst rechtssicher vorgehen will, sollte sich also einen Verlag suchen, der die Verantwortung der Impressumspflicht übernimmt und im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung an Stelle des Autors geladen werden kann.
dazu hätte ich noch eine Frage: Also wenn ich mit Pseudonym schreiben möchte und eben im Impressum nicht meinen richtigen Namen angeben will, und dafür aber keinen Verlag habe, gibt es denn auch die Möglichkeit den Namen eines Familienmitglieds oder einer Freundin/Freund zu nehmen? oder muss es ein Verlag sein?
vielen Dank schon mal im vorraus
Grundsätzlich muss hinter dem “Verlag” bzw dem Namen, der im Impressum eines Buches angeführt ist, eine erreichbare Anschrift stehen. Wenn Sie ein Pseudonym wählen und eine Freundin mit Namen und Adresse als “Absender” (zB “verlegt von”) im Buch steht, dann ist das aus meiner persönlichen Sicht absolut in Ordnung.
Ihre Hinweise finde ich hilfreich. Vielen Dank!
Doch noch eine Frage: Angenommen man hat ein E-Book in deutscher Sprache veröffentlicht, z.B. wie Sie empfehlen gleichzeitig über Smashwords und Amazon, und entschließt sich später, das Buch auch in einer anderen Sprache zu veröffentlichen, evtl. auch auf Papier herauszugeben. Geht man dann vor wie bei einem neuen Buch oder gibt es Abhängigkeiten, z.B. zur ISBN oder zu den Plattformen, auf denen man veröffentlicht hat?
Lieber Herr Corlato,
da die Reichweite der Plattform Amazon in Deutschland zur Zeit laut Schätzungen 60 % ausmacht, würde ich jetzt empfehlen, den ersten Versuch einer Veröffentlichung nur dort anzugehen. Sie sammeln Erfahrungen, können durch KDP Select größere Leserkreise durch Verschenkaktionen erreichen und bekommen vielleicht auch die ersten Rezensionen. Falls das eBook gut ankommt, würde ich in einem zweiten Schritt weitere Plattformen angehen. Jede unterschiedliche Edition eines Buches steht für sich. Es kann also das eBook in der 1. Ausgabe zB ohne ISBN nur bei Amazon erscheinen. Sie können diese erste Auflage jederzeit durch eine zweite Auflage zB mit ISBN für mehrere Vertriebspartner ersetzen. Sobald Sie auf mehreren Plattformen veröffentlichen, tragen Sie die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Preise überall gleich sind – oder Sie gehen über einen deutschen Aggregator (epubli, tredition, bookrixx, xinxii etc …). Diese Vertriebsdienstleister kosten allerdings Geld, hier sollten Sie die Konditionen gut vergleichen und auch das Kleingedruckte in den Verträgen lesen. Gedruckte Bücher: googlen Sie mal nach “Createspace” – hier bietet Amazon neuerdings auch für deutsche Autoren ein tolles Angebot!
Sehr informativer Artikel. Habe es versucht und bin an den unzähligen Formularen gescheitert (waren alle komplett in Englisch). Mein persönlicher Favorit ist derzeit http://www.mediathek.eu/buch-veroeffentlichen/. Für jeden Autor zu empfehlen.
Liebe Sina Weber, sicher gibt es alle Formulare auch auf deutsch, zumindest bei Amazon. Ich wünsche der Mediathek für den Start auf jeden Fall viel Erfolg!
Mein Favorit zum Veröffentlichen meiner ebooks ist XinXii: http://www.xinxii.com.
Vorteile für mich:
- Kostenlose Konvertierung von doc oder PDF in epub und mobi
- Auswahlmöglichkeit der Shops (Amazon, iBookstore, Kobo, Vodafone…)
- Keine Bindung durch Autorenvertrag
Toller Beitrag. Bin auch gerade dabei mein erstes eBook zu veröffentlichen und hoffe, dass ich mit Deinen Tipps auch Erfolg haben werde.
Viele Grüße!
Guter Beitrag.
Sollte man jedoch ein komplettes Verlagsprogramm für sein Ebook haben wollen, also auch Korrektorat, Covergestaltung, saubere Ebook Konvertierung mit Inhaltsverzeichnis etc. pp. kann ich Typewriter Records Verlag empfehlen.
Mehr Infos hier: http://www.typewriter-records.de
Hallo Herr Zum Winkel,
diese Auflistung von Ihnen ist sehr informativ und hochinteressant, zumal ich auch mit dem Gedanken spiele, ein Buch zu veröffentlivhen, das sogar fast fertig geschrieben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Paffrath
Hallo Herr Paffrath, dann wünsche ich Ihnen gutes Gelingen und einen erfolgreichen Start in die Autorenkarriere!
Sehr schöne Informationen, darf man mehrere Google Kindle Autoren Accounts eröffnen und alles über eine Firma laufen lassen?
Als eine Person / Firma dürfen Sie sich meines Wissens nur einmal bei Amazon anmelden. Aber Sie können so viele Bücher unter so vielen Autorennamen veröffentlichen, wie es Ihnen beliebt – solange Sie im Besitz der erforderlichen Rechte an den Texten sind, beziehungsweise diese von den Autoren erworben haben.
Sie können so viele Pseudonyme anlegen, wie Ihnen behagt.
Hallo Herr Zum Winkel,
eine sehr informative Seite! Vielen Dank für die nützlichen Informationen!
Wenn man nun mit Pseudonym einen Verlag benötigt, wie wäre es denn, einen eigenen zu gründen? Wissen Sie darüber auch etwas? Sozusagen ein Selbstverlag/Kleinverlag. Das müsste doch machbar sein. Im Impressum steht dann der neue Name des Verlages und eine “echte” Person. Dieser wäre also evtl. der Autor selbst, welcher jedoch unter seinem Pseudonym die eigenen Werke veröffentlicht. Etwas umständlich aber evtl. noch die “wasserdichteste” Lösung, wenn jemand unter seinem Pseudonym veröffentlichen möchte. Dagegen würde natürlich sprechen, wenn die Verlagsgründung viel Geld kosten würde. Vielleicht wissen Sie darüber näheres?
Hallo Catharina, da gehen Sie am besten zu Ihrem örtlichen Gewerbeamt, melden um wenig Euros ein Gewerbe an und geben “Verlagswesen” an. Voilá. Sie können dann auch günstig “ISBN”-Nummern beziehen.
Ziehen Sie aber dazu wie stets Ihren Steuerberater zu Rate, da die Gründung eines Gewerbes Ihren Status (beispielsweise Schriftsteller / Künstlersozialkasse) beeinflussen kann.
Wie werden die Kindle-Ebooks promotet?
Hallo Otto, kurze Frage, großes Thema. Grundsätzlich lässt sich sagen: mit Geld oder ohne Geld. Mit Geld kann ein Autor/Verlag Werbung schalten, gedruckte Bücher an Rezensenten verschicken und über viele Kanäle auf sich aufmerksam machen. Ohne Geld kann ein Autor Gratisangebote oder Preisreduktionen durchführen und diese beispielsweise hier auf xtme, auf Facebook, über Twitter, auf einer eigenen Website etc. propagieren.
Danke!
Ich habe es so verstanden, dass amazon das jeweilige E-Book nicht direkt promotet, sondern nur in den passenden Kategorien listet.
Hallo Otto, genau so ist es. Und da die Kategorien schon recht angefüllt sind (und stetig wachsen) wird ein neu eingestelltes Buch bei Amazon erst mal unsichtbar sein. Durch Gratisaktionen wird das Buch kurzzeitig sichtbar, sollte es durch die Downloads in den jeweiligen Kategorien in die “Top 100″ kommen. Ist die Gratisaktion vorbei, wird das eBook dauerhaft im Bereich “Kunden, die diesen Artikel gekauft haben, kauften auch” angezeigt, was schon mal etwas bringen kann. Oft gibt es auch Rezensionen, das hilft auch.
Nur echte Verkäufe bewirken, dass ein eBook im Ranking steigt und damit in die Top-100 Listen kommt. Das kann ein Autor zum Beispiel auch durch eine Preisaktion anfeuern, nur muss er dazu selbst die Werbetrommel rühren.
Vielen Dank für den informativen Artikel. Gibt es vielleicht jemanden, der schon mal auf amazon veröffentlicht und auch Geld damit verdient hat? Lohnt sich der Aufwand?
Ich kenne inzwischen einige Autoren aus Deutschland, die mit selbstpublizierten Büchern Geld verdienen. Ich meine damit: richtig Geld. Es hängt natürlich von vielen Faktoren ab: Romanzen, Chik-Lit, Thriller … ein wenig auf die aktuellen Leseströmungen geachtet, noch dazu verlässlich gut und sauber geschrieben, regelmäßige Veröffentlichungen, gute Social Media Arbeit, guter Umgang mit den Fans… Vergessen wir nicht, dass etwa Amazon 70 % vom Umsatz ausschüttet. Eine etablierte Selbst-Verlegerin, die ich kenne, hat 2012 50.000 eBooks verkauft. Ohne Verlag, ohne Verlagsmarketing und ohne Rückhalt im Buchhandel. Ohne Werbeetat! Macht etwas über 100.000 € Jahresumsatz. Bedenken wir, dass der eBook-Anteil am Buchgeschäft zur Zeit vielleicht 5 % ausmacht.
Natürlich ist das ein Geschäft, das ein Indie Autor als Schriftsteller, Verleger, Marketer und Verkäufer in einer Person wuppen muss. Und es geht auch nicht aus dem Stand, sondern will aufgebaut sein. Aber eines ist auch sicher: Amazon zahlt vom ersten verkauften eBook an die Tantiemen aus.
Sehr informativ, vielen Dank!
Ich habe tatsächlich alle meine Ad-hoc-Fragen hier gefunden und verständlich und mehr als zufriedenstellend beantwortet gefunden. Außerdem konnte ich (auch durch die tollen Kommentare!) zusätzliche Informationen gewinnen.
Weiter so!
Guten Tag,
das war jetzt einmal ein echt hilfreicher Beitrag.
Freundliche Grüsse
Christoph Kneuss
http://www.crc.wg.am
oder
Facebook
Sehr hilfreicher Bericht. Muß man auch für Abbildungen wie zbsp. Bildschirmdruck von einer Anmeldung bei einem Portal, genehmigen lassen? Das würde mich mal interessieren. Wenn man die Herkunft angibt ist das doch korrekt oder nicht?
lg. Sue
Hallo Sue, bei Bildschirmkopien (“Screenshots”) kommt es immer darauf an, ob die Gestaltung des “fotografierten” Bereiches geschützt ist oder eine gewisse “Schöpfungshöhe”, also künstlerische Einzigartigkeit besitzt (Grauzone!). Ist eine Grafik oder ein Foto auf dem Bild zu sehen, ist es aus meiner Sicht auf jeden Fall nötig, ein Einverständnis des Rechteinhabers einzuholen. Also besser früher fragen als später Strafe zahlen.