eBooks, die in Deutschland verlegt werden, fallen unter die Buchpreisbindung. Der Verleger muss einen Preis festsetzen, den kein Händler verändern darf. Nach Auskunft des Justiziars des Börsenvereines, Dr. Christian Sprang, darf der Verleger den Preis seines Buches jederzeit verändern, so lange er an allen Verkaufsstellen der gleiche ist: “Preisbindung heißt also nur, dass jedes Buch mindestens 18 Monate lang überall dasselbe kostet, nicht, dass es 18 Monate lang denselben Preis hat.” (Aktualisierung: 13.1.2012)
Die Buchpreisbindung soll das Kulturgut Buch schützen – für den Leser bleibt damit laut Gesetzgeber eine breite Literaturpalette in einem weit gefächerten Buchhandel erhalten. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels setzt das elektronische Buch einer gedruckten Ausgabe gleich, obwohl sich das digitale Biotop in wesentlichen Punkten von der stofflichen Welt unterscheidet – und eine Preisbindung durch das „Agenturmodell“ der großen eBook – Händler faktisch gegeben ist. Continue Reading →





